Grünmarkierungen
Im Zuge der Neuvermessung unserer Anlage haben wir auch die Grüns eingemessen, um einfacher Fahnenpositionen zu finden und zu bestimmen.
Aus diesem Grund wurden an den Grüns (Anfang und Ende) weiße Messpunkte aus Kunststoff in die Erde eingelassen.
Diese Punkte sind unbewegliche Hemmnisse im Sinne der Regel 16.1
Liegt der Ball eines Spielers im Gelände und liegt Beeinträchtigung durch ein unbewegliches Hemmnis vor, darf der Spieler den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball droppen und ihn aus dem folgenden Erleichterungsbereich spielen:
Bezugspunkt ist der nächstgelegene Punkt der vollständigen Erleichterung im Gelände (nicht auf dem Grün)
Größe des Erleichterungsbereichs gemessen vom Bezugspunkt: 1 Schlägerlänge
der Erleichterungsbereich darf nicht näher zum Loch liegen als der Bezugspunkt
es muss vollständige Erleichterung von jeglicher Beeinträchtigung durch dieses Hemmnis genommen werden.
Zusätzlich hat der Spieler auch die folgende Erleichterungsmöglichkeit (Musterplatzregel F5), wenn ein solches unbewegliches Hemmnis nahe am Grün und auf seiner Spiellinie liegt:
Der Spieler darf Erleichterung nehmen, wenn das unbewegliche Hemmnis
auf seiner Spiellinie liegt, und
innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Grün und
innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Ball entfernt liegt.
Ausnahme:
Erleichterung nach dieser Platzregel ist nicht zulässig, wenn der Spieler eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt.
Für Fragen, Anregungen und auch Kritik sind wir gerne für Euch da
Bernd Fisch, Andreas Bode, Berthold Wenz
Spielführer im GC Westerwald
