Die bestehenden Platzregeln des GC Westerwald werden um folgende Platzregeln ergänzt.
1. Das Befahren der „Grünhügel“ mit den Trolleys oder Carts ist verboten.
2. Das Durchfahren der gesperrten Bereiche (zB. neben dem Grün der Spielbahn 5 und links des Grüns der Spielbahn 8) ist verboten.
3. Das Betreten der Biotope ist verboten.
Dies sind die aktuell gültigen Platzregeln
Sonder- Platzregel für Kot von Wasservögeln
Behinderung durch Kot von Wasservögeln ist gegeben, wenn ein Ball auf einer kurz gemähten Fläche in einem solchem Umstand liegt oder der Raum des beabsichtigten Schwungs betroffen ist.
Nach Wahl des Spielers darf Kot von Wasservögeln behandelt werden als
Liegt der Ball auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich Kot von Wasservögeln auf der Spiellinie befindet.
Behinderung nach dieser Regel ist nicht gegeben, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.
Die v. a. „ergänzenden“ Platzregeln des GC Westerwald gelten bis auf gesonderte(n) Rücknahme/Widerruf.
Die Spielführer im GC Westerwald e. V.
Weiße Pfähle oder Wildschweinzäune sind Ausgrenzen, je nachdem welche Markierungsart zur Innerseite des Golfplatzes näher steht.
Interne Ausgrenze links der Spielbahn 8 und rechts der Spielbahn 17 hat nur beim Spielen der Spielbahnen 8 und 17 Bedeutung. Für alle anderen Löcher sind sie unbewegliche Hemmnisse (Regel 16-1).
2.a Penalty Areas mit Spielverbotszonen (Biotope) an Spielbahn 4, 12, 17
Bei den Biotopen an Spielbahn 4, 12 bzw. 17 handelt es sich um Penalty Areas/Spielverbotszonen. Diese Bereiche sind durch rote Pfähle mit grünen Köpfen markiert und dürfen nicht betreten werden.
2.b Dropzonen an Spielbahn 11, 12, 14 und 17
Liegt ein Ball in der Spielverbotszone an Spielbahn 12 oder 17, oder in den roten Penalty Areas der Spielbahnen 11 oder in der gelben Penalty Area der Spielbahn 14, oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in der Penalty Area zur Ruhe kam, hat der Spieler jeweils mit einem Strafschlag die folgenden Erleichterungsmöglichkeiten:
Bei den Blumenbeeten und Blühstreifen entlang der Fairways und Grüns handelt es sich um Spielverbotszonen, die als Boden in Ausbesserung zu behandeln sind. Aus diesem Bereich darf nicht gespielt werden.
Bei Behinderung durch diese Spielverbotszonen muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden.
Es ist verboten mit einem Cart oder Trolley links am Grün 5 entlang zu fahren. Es ist der befestigte Weg zu benutzen.
Strafe für Verstoß gegen Platzregel 1 - 4:
Bei einem Lochwettspiel: Lochverlust
Bei einem Zählspiel: 2 Strafschläge
Das Üben auf dem Übungsgrün neben Bahn 18 / vor dem Abschlag 1 ist erlaubt.
Im GC Westerwald e. V. gilt die Musterplatzregel E-5 die es dem Spieler erlaubt, bei einem Ball im Aus (oder auch einem verlorenen Ball), die Stelle zu schätzen, an welcher der Ball ins Aus gegangen (oder verloren) ist. Durch diesen Punkt verläuft eine am Loch beginnende gedachte Linie. Der Spieler muss dann eine gleichweit vom Loch entfernte Stelle am Fairwayrand bestimmen, durch den ebenfalls eine gedachte Linie vom Loch aus verläuft. In dem Bereich zwischen diesen Linien, zuzüglich zweier Schlägerlängen nach außen, also Richtung Fairway (bei verlorenem Ball auch an der anderen Seite), darf der Spieler einen Ball mit zwei Strafschlägen nicht näher zum Loch als die geschätzte Stelle droppen.
Zur näheren Erläuterung der Platzregel 6 wird hier auf die Aushänge an der Infotafel im Clubhaus und auf der Internetseite des GC Westerwald e. V. unter der
Rubrik „Platzregeln / Platzregel 6“ verwiesen!
Bitte beachten:
Platzregel 6 gilt nicht für DGV/LGV Verbandswettspiele und sonstige Ligawettspiele