Neue Möglichkeiten der Beitragszahlung
Allen Mitgliedern, die am Lastschrifteinzugsverfahren für die Beitragszahlung teilnehmen, bieten wir ab 2019 an, den Beitrag monatlich oder quartalsweise zu bezahlen. Umlagen, Mieten für Caddyboxen etc. werden weiterhin einmalig im Januar fakturiert.
Dabei wird für jeden Zahlungsvorgang eine Aufwandsentschädigung von 5,00 € berechnet. Bei vierteljährlicher Zahlung werden pro Jahr somit 20,00 € an Gebühren und bei monatlicher Zahlung 60,00 € pro Jahr fällig. Die Gebühr wird mit dem Beitrag eingezogen.
Bei durch das Mitglied zu verantwortenden Rücklastschriften wird ein zusätzlicher Betrag in Höhe von jeweils 25,00 € fällig.
Dieses Angebot gilt für alle Mitgliedschaftsformen. Wir hoffen, den Mitgliedern hiermit ein gutes und marktgerechtes Angebot zu unterbreiten und würden uns über rege Nutzung freuen.
Wenn Sie hiervon Gebrauch machen möchten, bitten wir um Mitteilung bis Ende November an unser Sekretariat.
Dreifelden, 22. September 2018
Ulrich Strutt
Schatzmeister